Fußgänger­brücke

Für die Beleuchtung von Fußgängerbrücken gibt es viele Möglichkeiten. Zwei grundlegend verschiedene Ansätze werden hier vorgestellt. Die Brücke misst 20 x 2,4 m. Hier gilt die Beleuchtungsnorm DIN EN 13 201 für Fußgänger- und Radwege. Als Mittelwert der Beleuchtungsstärke sind 5 lx gefordert, der Minimalwert beträgt 1 lx. Fußgänger und Radfahrer sollen sich auf der Brücke sicher und damit wohlfühlen. Zusätzlich betonen vier Kompaktscheinwerfer die konstruktiven Merkmale der Brücke und erhöhen dadurch deren markante Fernwirkung.

Lichttechnische Berechnungen Zusammenfassung DIALux-Projekt

Für die Allgemeinbeleuchtung würden zwei Mastaufsatzleuchten mit 4 m Lichtpunkthöhe ausreichen. Ihr Licht ist bandförmig auf den Weg gerichtet. Der Weg wird zusätzlich noch mit Wandleuchten im Abstand von 2,5 m zueinander versehen. Aus 1,2 m Höhe begleitet ihr auf den Boden gerichtetes Licht die Passanten. Das Licht fällt zudem noch auf die Streben des Geländers, wodurch eine einladende Lichtwirkung erzielt wird. Diese Leuchten werden selbstverständlich über Präsenzmelder geschaltet.

Beispiel 2 hingegen arbeitet rein funktional. Zwei freistrahlende Mastaufsatzleuchten richten weiches Licht auf den Weg und sorgen für ein ruhiges Beleuchtungsbild. In beiden Fällen wird die Norm für Fuß- und Radwege eingehalten.

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