Sowohl Fußgänger als auch Radfahrer sowie die Wegeführung müssen visuell leicht erfassbar sein. Eine gute Erkennbarkeit von Gesichtern vermittelt ein Gefühl von Sicherheit. Die Beleuchtungsstärke für Wege, die für Radfahrer und Fußgänger bestimmt sind, unterliegt der Norm DIN EN 13201-2, Beleuchtungsklasse P4. Im Minimum ist 1 lx gefordert. Die mittlere Beleuchtungsstärke beträgt 5 lx.
Mastaufsatzleuchten mit asymmetrisch-bandförmiger Lichtstärkeverteilung werden zur Illumination eingesetzt. Die Lichtpunkthöhe liegt bei 5 m. Dabei beträgt der Leuchtenabstand 30 m.
Lichttechnische Berechnungen Zusammenfassung DIALux-Projekt
Das Bild zeigt die Übertragung der Lichtverteilungskurve auf die Darstellung des Fußgänger-/Radwegs aus der Vogelperspektive. Die dunkelste Stelle auf dem Weg zwischen den Leuchten hat eine Beleuchtungsstärke von 1 lx. Die Übergänge vom hellsten Punkt direkt bei der Leuchte (15 lx) hin zu der dunkelsten Stelle sind sehr weich und werden als angenehm empfunden.